Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE)
Erste Hilfe nach Unfällen kann Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen – wenn sie sachkundig durchgeführt wird. Um sicherzustellen, dass Sie im Notfall kompetent handeln können, ist eine Auffrischung alle zwei Jahre notwendig. Die Seminargebühren werden von der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) übernommen. Bitte füllen Sie das Abrechnungsformular für Tagespflegepersonen von der UKBW aus und bringen Sie es zur Schulung mit. Das Formular zur Kostenübernahme finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Jahr keine Inhouse-Schulungen durchführen. Organisieren Sie daher bitte selbständig die Teilnahme an einem entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs. Ermächtigte Ausbildungsstätten für Erste-Hilfe-Kurse finden Sie auf der Internetseite der UKBW unterhttps://www.bg-qseh.de/.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die UKBW unter https://akademie.ukbw.de/kontakt zur Verfügung.
