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WICHTIGE INFORMATIONEN!

Kategorien: Fortbildung
  • Nach Abschluss der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson sind pro Jahr 20 Unterrichtseinheiten (UE) an Fortbildungen verpflichtend.

  • Die Schulung "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

  • Innerhalb von fünf Jahren sind 20 UE zum Themenbereich Kinderschutz nachzuweisen.

  • Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Sabrina De Santis.