WICHTIGE INFORMATIONEN!
Kategorien: Fortbildung
- Nach Abschluss der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson sind pro Jahr 20 Unterrichtseinheiten (UE) an Fortbildungen verpflichtend.
- Die Schulung "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.
- Innerhalb von fünf Jahren sind 20 UE zum Themenbereich Kinderschutz nachzuweisen.
- Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Sabrina De Santis.